Martin Rother
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ZUR PERSON
Martin Rother wird am 4. Februar 1965 in Gelsenkirchen-Buer geboren. Da sein Vater als Richter an das Oberverwaltungsgericht versetzt wird, zieht die Familie nach Münster. Dort absolviert er seine Schulzeit und macht 1985 sein Abitur am Pascalgymnasium.
Rother wird nach dem Abitur von einem großen europäischen Einzelhandelsunternehmen im Rahmen einer zweijährigen kaufmännischen Trainee-Ausbildung u.a. in Düsseldorf, Stuttgart und Essen eingesetzt.
Ab 1987 studiert Rother Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Das Studium schließt er 1992 mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst folgt das zweite juristische Staatsexamen im Jahre 1995.
1996 wird Rother als Rechtsanwalt zugelassen und tritt im gleichen Jahr in die Anwaltskanzlei STEINER WECKE & KOLLEGEN in Gütersloh ein.